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Ist die Originalverpackung bei Widerruf nötig?

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So schnell ging das Einkaufen noch nie. Doch was tun, wenn die online bestellte Ware nicht gefällt und man im Eifer des Auspackens die Originalverpackung zerstört oder zu schnell weggeworfen hat?

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Rostock (dpa/tmn) – Wer im Internet einkauft, hat 14 Tage Zeit für einen Widerruf. Was viele nicht wissen: Die Verpackung müssen Kunden dafür nicht in jedem Fall aufheben, erklärt die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern in Rostock.

Die häufig verwendete AGB-Klausel «Rücksendung nur in Originalverpackung» ist unwirksam. Das heißt: Auch wenn die mitgeschickte Verpackung fehlt, kann die Ware im Rahmen des Widerrufs in einem anderen Karton zurückgeschickt werden – und zwar ohne dass der erstattete Kaufpreis gemindert werden darf.

Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn die Verpackung Teil eines Produktes ist. Dies kann zum Beispiel bei einer hochwertigen Uhr oder einer exklusiven Krawatte der Fall sein. Hier dürfen Verbraucher zwar auch widerrufen, müssen aber mit Abzügen bei einer fehlenden Verpackung rechnen.

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