Politik

WhatsApp, Pille, Fahrverbote, neuer Feiertag: Was sich ab Februar ändert

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Ab dem 1. Februar 2019 treten wieder zahlreiche Neuerungen in Kraft. Neuer Feiertag, WhatsApp: Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

München – Was bringt der Februar 2019 mit sich? Zahlreiche Änderungen, so viel steht fest. In unserem Überblick erklären wir die wichtigsten Neuerungen und verraten zudem, welche Verbraucher betroffen sind. 

Änderungen im Februar 2019: Millionen Menschen dürfen sich über einen neuen Feiertag freuen 

Millionen Menschen dürfen sich freuen, denn am 8. März 2019 wird es einen neuen Feiertag geben: den internationalen Frauentag. Allerdings haben nur die Bewohner in Berlin an diesem Tag arbeitsfrei – die Hauptstadt hatte den Feiertag als erstes Bundesland in Deutschland offiziell eingeführt. Die gesetzliche Regelung tritt ab 1. Februar in Kraft – der Frauentag am 8. März 2019 fällt übrigens auf einen Freitag. 

Trotz der Einführung des neuen Frauentags im März hinkt Berlin in Sachen offizieller Feiertage den anderen Bundesländern gehörig hinterher. Bayern beispielsweise hat insgesamt 13 Feiertage – Berlin „nur“ zehn. 

Kommt das Diesel-Fahrverbot in Frankfurt? 

Eigentlich war geplant, ab dem 1. Februar in Frankfurt ein Diesel-Fahrverbot zu verankern, doch daraus wird erstmal nichts. Denn der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte am Dienstag einen Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) abgelehnt, laut dem das Diesel-Fahrverbot trotz laufenden Rechtsstreits mit dem Land Hessen ab dem 1. Februar gelten sollte. 

Das Verbot hätte Euro-4-Diesel und Benziner mit Euro 1 oder 2 innerhalb der Umweltzone betroffen. Hessen will jedoch erst noch andere Maßnahmen zur Senkung des durchschnittlichen Stickstoffdioxid-Grenzwertes evaluieren, offizielle Fahrverbote werden wohl nur als letztes Mittel gesehen, um die geplanten Werte zu erreichen. 

WhatsApp künftig nicht mehr werbefrei

Ab 1. Februar geht die Zeit der werbefreien Nutzung des beliebten Messenger-Dienstes WhatsApp zu Ende. Eine Vereinbarung zwischen den Gründern der App, Brian Acton und Jan Koum, und dem aktuellen Mutterkonzern Facebook, laut der die App kostenlos und werbefrei bleiben soll, war lediglich bis Ende Januar gültig. 

Facebook kündigte bereits an, nach Ablaufen dieser Vereinbarung Werbung bei WhatsApp ausspielen zu wollen. Wo und wie die Werbung bei WhatsApp am Ende angezeigt wird, ist noch nicht ganz klar, doch vieles deutet darauf hin, dass Werbebanner lediglich in den Status-Updates angezeigt werden sollen und nicht wie bereits befürchtet in den Chat-Fenstern selbst.

Video: Whatsapp ohne Handy: So geht‘s

Änderungen im Februar: Freihandelsabkommen zwischen EU und Japan greift ab neuem Monat

Bereits im Juli 2018 waren die Verhandlungen zwischen der EU und Japan über die größte Handeslzone der Welt abgeschlossen worden, ab 1. Februar tritt das Freihandelsabkommen schließlich in Kraft. Von dem Abkommen soll natürlich vor allem die Wirtschaft profitieren: So entfallen beispielsweise künftig die EU-Zölle für japanische Autos von aktuell zehn Prozent. 

Zudem werden die Märkte für Dienstleistungen wie Telekommunikation, elektronischer Handel und Verkehr geöffnet. Auch Daten zwischen der EU und Japan sollen ab dem 1. Februar problemlos hin und her fließen können. Bei dem Abkommen musste Japan den Schutz sensibler Daten und die Weitergabe von EU-Daten an Drittstaaten garantieren.

Vermutliche Änderung bei der Pille im Februar 2019

Nach monatelangem Ringen um das sogenannte Werbeverbot für Abtreibungen hat sich die Bundesregierung auf einen Referentenentwurf verständigt. Vorgesehen ist darin unter anderem eine Neuregelung zur Kostenübernahme bei Verhütungspillen. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte der Deutschen Presse-Agentur am Montagabend: „Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Pille künftig zwei Jahre länger, bis zum 22. Geburtstag. Das hilft jungen Frauen, ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden.“ Er halte dies für eine gute Ergänzung im Rahmen des in der Regierung gefundenen Kompromisses.

Die Neuregelung ist Teil eines Referententwurfs, der den Streit um Änderungen des Werbeverbots für Abtreibungen in Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs lösen soll. Dieser verbietet „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche – demnach macht sich strafbar, wer „seines Vermögensvorteils wegen“ öffentlich Abtreibungen anbietet. In der Koalition hatte die SPD eine Abschaffung des Verbots gefordert, die Unionsseite wollte das nicht.

Am 6. Februar soll das Kabinett den Gesetzentwurf verabschieden.

Passend: WhatsApp-Warnung: Mega Panne bei persönlichen Nachrichten, wie extratipp.com* berichtet.

kus mit dpa

*extratipp.com ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

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