Politik

Todesurteil gegen Deutschen im Irak – so stuft das Auswärtige Amt den Fall ein

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Das Auswärtige Amt bemüht sich um den Fall eines im Irak wegen Mitgliedschaft in der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zum Tode verurteilten Deutschen.

Berlin – Die Bundesregierung stehe in engem Austausch mit den irakischen Behörden, erklärte das deutsche Außenministerium dazu. Der Fall sei bekannt. Der „Spiegel“ hatte am Wochenende berichtet, ein Strafgericht in Bagdad habe den 33-jährigen Levent Ö. in der vergangenen Woche wegen aktiver Teilnahme an Kampfhandlungen zum Tode verurteilt.

Die irakischen Behörden seien überzeugt davon, dass der Deutsche in der früheren IS-Hochburg Rakka als Ausbilder der Terrormiliz eingesetzt gewesen sei, berichtete das Nachrichtenmagazin. Kurdische Kämpfer hätten den aus Gladbeck stammenden Mann nach dem Fall des IS im November 2017 im irakisch-syrischen Grenzgebiet festgenommen. Danach sei er an die Amerikaner übergeben worden, die ihn im April 2018 an die irakische Justiz überstellt hätten.

Botschaft beobachtet Verfahren

Der Mann sei im Jahr 2013 mit seiner Ehefrau in das Bürgerkriegsgebiet ausgereist, wegen seiner Radikalität habe ihn die Polizei in Gelsenkirchen 2014 als islamistischen Gefährder eingestuft, hieß es in dem Bericht weiter.

Die Bundesregierung hat der irakischen Seite erklärt, dass sie immer gegen die Todesstrafe ist. Nach dpa-Informationen besteht die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung des Urteils. Die deutsche Botschaft in Bagdad beobachtet das Verfahren und betreut den Verurteilten konsularisch.

dpa

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