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„Mohammed“-Debatte: Twitter-Account von SPD-Politikerin gesperrt – dieser Tweet war der Auslöser

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Der Twitter-Account der Sozialdemokratin Sawsan Chebli wurde von Twitter gesperrt – wegen eines Tweets zum Vornamen Mohammed. Jetzt ist der umstrittene Tweet wieder online.

Update vom 05. Mai, 16.25 Uhr: Nachdem der Twitter-Account der SPD-Politikerin Sawsan Chebli für die Politikerin nicht mehr zugänglich war und ein Tweet gelöscht worden war, ist dieser wieder online. In dem Tweet hatte Chebli auf ein Wahl-Plakat der AfD geantwortet. Das Wahl-Plakat hatte impliziert, dass die Tatsache, dass in Berlin der Vorname Mohammed der häufigste Vorname für Babys ist, ein Anzeichen für eine Islamisierung ist. 

„Wir werden schon dafür sorgen, dass dieser Name nie verschwindet“, hatte Chebli darauf geantwortet und Familienmitglieder mit dem Vornamen Mohammed aufgezählt. Der Tweet verstoße laut einer Erklärung des Unternehmens gegen die Twitter-Regeln zum Veröffentlichen von irreführenden Informationen zu Wahlen.

Der umstrittene „Mohammed“-Tweet war von Twitter gelöscht worden. Nun ist der Post auf dem Twitter-Account von Sawsan Chebli wieder online: 

Erstmeldung: SPD-Politikerin wegen „Mohammed“-Tweet von Twitter gesperrt

Berlin – Der Twitter-Account der Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli ist vorläufig gesperrt worden. Eine Veröffentlichung von ihr, in der es um den Vornamen Mohammed ging, wurde als Verstoß gegen die Regeln der Internet-Plattform gewertet. 

Das geht aus einem Screenshot hervor, der der Deutschen Presse-Agentur am Sonntag vorlag. Das Unternehmen schrieb an die SPD-Politikerin zur Begründung: „Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass dieser Tweet gegen die Twitter Regeln verstößt, insbesondere: Verstoß gegen unsere Regeln zum Veröffentlichen von irreführenden Informationen zu Wahlen. 

Twitter sperrt SPD-Politikerin Account nach AfD-kritischem Tweet

Du darfst keine Inhalte veröffentlichen, in denen falsche Informationen zu Wahlen oder zur Wahlregistrierung bereitgestellt werden.“ Mit dieser Begründung sind zuletzt auch die Accounts einiger anderer Twitter-Nutzer vorübergehend gesperrt worden.

Chebli bekommt Begründung von Twitter: „Irreführende Informationen“

Chebli hatte in einem Tweet Familienmitglieder mit dem Vornamen Mohammed aufgezählt und dazu geschrieben: „Wir werden schon dafür sorgen, dass dieser Name nie verschwindet!“ Hintergrund ist eine jüngst veröffentlichte Statistik, wonach Mohammed im vergangenen Jahr zu den beliebtesten Baby-Namen in Berlin und Bremen gehörte. Chebli hatte ihre Twitter-Nachricht an die AfD gerichtet.

Die Politikerin legte Einspruch gegen die Sperrung ihres Accounts durch Twitter ein. Während der Prüfung des Einspruchs ist das Nutzen des Accounts nicht möglich.

Chebli sagte auf Nachfrage der dpa: „Immer wieder lege ich, so wie viele andere bei Twitter, Beschwerde gegen Tweets ein, die rassistisch, hetzerisch und persönlich bedrohlich sind für mich und für andere. Es passiert nichts. Mein Tweet verstößt gegen nichts.“ Eine Plattform müsse dafür sorgen, dass sich Menschen sicher fühlen könnten. Deshalb dürften sich nicht „offenbar falsch programmierte Maschinen um die Erkennung von Regelverstößen kümmern“.

Lesen Sie auch: SPD-Politikerin Chebli  verlässt nach umstrittenem Tweet weinend den Plenarsaal

Nach Cheblis Angaben erreichte sie am Samstagabend gegen 18 Uhr die Sperrungsmeldung, bis zum Sonntagnachmittag hatte sie keinen Zugriff auf ihren Account. Das Profil der Politikerin bei Twitter ist allerdings weiter sichtbar, es wurde nicht gesperrt.

Auch andere Nutzer von Twitter-Sperren betroffen

Dem Internetportal Golem zufolge ging es anderen Twitter-Nutzern ähnlich, so etwa dem IT-Rechtsanwalt Thomas Stadler. Am 4. Mai 2019 wurde demnach dessen Account wegen eines Tweets aus dem März 2016 gesperrt. „Dringende Wahlempfehlung für alle AfD-Wähler. Unbedingt den Stimmzettel unterschreiben. ;-)“, hatte Stadler damals nach eigenen Angaben getwittert. Auf seinem Blog schreibt er nun dazu: „Der Vorwurf lautet, ich würde durch diesen Tweet versuchen, Wahlen zu beeinflussen (sic!). Ein drei Jahre alter Witz über AfD-Wähler soll also gegen die Twitter-Regeln verstoßen.“

Twitter hatte Ende April eine neue Funktion zur Europawahl bereitgestellt: So können Nutzer jetzt wahlbezogene falsche und irreführende Informationen melden. Plattformen wie Twitter oder Facebook standen wiederholt in der Kritik, nicht genug gegen digitale Desinformation zu unternehmen.

Chebli erstattet Anzeige: #Abschiebechallenge – Hass auf Twitter gegen Prominente mit Migrationshintergrund

In der Twitter-„Richtlinie zur Integrität von Wahlen“ heißt es unter anderem: „Es ist nicht erlaubt, falsche oder irreführende Informationen zur Art und Weise der Teilnahme an einer Wahl oder einer anderen Bürgerabstimmung zu teilen.“ Und: „Es dürfen keine falschen oder irreführenden Informationen mit dem Ziel geteilt werden, Wähler einzuschüchtern oder von der Teilnahme an einer Wahl abzuhalten.“

Chebli ist seit 2016 Berlins Bevollmächtigte beim Bund und Staatssekretärin für Bürgerschaftliches Engagement und Internationales im rot-rot-grünen Senat. Wegen einer Vielzahl von Hass-Nachrichten hatte die 40-Jährige im Oktober 2018 ihren Facebook-Account deaktiviert.

dpa

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