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Klage gegen PKW-Maut abgewiesen – Dobrindt: „Maut-Maulerei“ muss ein Ende haben 

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In einem EuGH-Verfahren wurde die Klage Österreichs gegen die  Pkw-Maut abgewiesen.  Alexander Dobrindt (CSU) mahnte an, die „Maut-Maulerei“ aus Österreich müsse nun ein Ende haben. 

Update 15.23 Uhr: CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sieht nach der positiven Einschätzung des EU-Generalanwalts zur Rechtmäßigkeit der Pkw-Maut keinen Anlass mehr für Widerstand aus Österreich. „Die Maut-Maulerei der Österreicher muss jetzt endlich ein Ende haben“, sagte Dobrindt am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Der angestrebte Systemwechsel von der Steuer- zur Nutzerfinanzierung nach dem Prinzip „Wer nutzt, der zahlt, aber keiner zahlt doppelt“ werde vom Generalanwalt voll bestätigt. Dobrindt hatte das Mautmodell – ein Prestigeprojekt der CSU – als Bundesverkehrsminister durchgesetzt.

Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) hatte am Mittwoch erklärt, Fahrzeughalter aus dem Ausland würden durch die deutsche Maut nicht diskriminiert. Er empfahl den EuGH-Richtern daher, die Klage Österreichs gegen die in Deutschland beschlossene Maut abzulehnen. Das Gutachten ist nicht verbindlich. Ein Urteil in der Sache dürfte in den kommenden Monaten fallen.

Erstmeldung: Klage Österreichs gegen Pkw-Maut abgewiesen: Scheuer zeigt sich erleichtert 

Berlin – Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat erleichtert auf die positive Einschätzung des EU-Generalanwalts zur Rechtmäßigkeit der geplanten Pkw-Maut reagiert. Dieser bestätige klar die Rechtsauffassung, dass es keine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit gebe, sagte Scheuer am Mittwoch. „Die Maut ist europarechtskonform.“ 

Die Einschätzung des Gutachters sei ein nächster wichtiger Schritt, um das Maut-System im Oktober 2020 zum Laufen zu bringen. Die Nutzerfinanzierung durch alle, die die Straßen nutzten, sei richtig und schaffe Gerechtigkeit.

EuGH-Anwalt weist Klage Österreichs gegen deutsche Pkw-Maut ab

Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Nils Wahl, hatte am Mittwoch erklärt, Fahrzeughalter aus dem Ausland würden durch die deutsche Maut nicht diskriminiert (Rechtssache C-591/17). Er empfahl den EuGH-Richtern daher, die Klage Österreichs gegen die in Deutschland beschlossene Maut abzulehnen. Das Gutachten ist nicht verbindlich; ein Urteil in der Sache dürfte in den kommenden Monaten fallen.

dpa

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