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Bundesrat macht Weg für E-Scooter frei – doch es gibt eine Ausnahme

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Das deutsche Straßenbild wird in der Zukunft ein Stück weit anders aussehen: Zu den Autos und Zweirädern gesellen sich künftig auch die Elektro-Roller hinzu.

Berlin – E-Scooter dürften in Deutschland bald zum üblichen Straßenbild gehören. Der Bundesrat machte am Freitag in Berlin den Weg für die Zulassung der Elektro-Tretroller grundsätzlich frei. Gehwege sollen allerdings für sie gemäß den Vorgaben der Länder anders als ursprünglich von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) geplant weitgehend tabu bleiben.

Scheuer muss seinen Verordnungsentwurf nun entsprechend überarbeiten, damit die Neuregelung in Kraft treten kann, was von ihm im Vorfeld auch zugesagt wurde. Als Altersgrenze für die Benutzung der sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometer bleibt es bei dem vorgesehenen Wert von 14 Jahren. Forderungen nach einer Altersgrenze von 15 Jahren fanden im Bundesrat keine Mehrheit.

E-Scooter: Behandlung ähnlich wie Fahrräder

Die Verordnung sieht unter Berücksichtigung der vom Bundesrat beschlossenen Änderungen vor, E-Scooter ähnlich wie Fahrräder zu behandeln. So sollen sie neben Straßen auch Radwege benutzen können, einschließlich kombinierter Rad- und Gehwege. Für reine Gehwege soll eine Benutzung nur dann ausnahmsweise zulässig sein, wenn dies durch ein Zusatzschild ausdrücklich so gekennzeichnet wird.

Deutschland könnte sich einer Umfrage zufolge in den nächsten Jahren zu einer E-Scooter-Nation entwickeln – es herrscht Potenzial für 24,1 Millionen Geräte.

dpa

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