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Brexit-Abstimmung: Drei möglichen Szenarien nach dem Votum

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Am 15. Januar soll es zur finalen Brexit-Abstimmung kommen. Gibt es einen geordneten Brexit oder ein Chaos? Das sind drei möglichen Szenarien.

Am 29. März ist endgültig Schluss. Dann nämlich will Großbritannien aus der Europäischen Union austreten. Ob mit oder ohne Abkommen, das soll sich am 15. Januar entscheiden, wenn das britische Unterhaus über den von Premierministerin Theresa May ausgehandelten Deal mit der EU abstimmt. 

Das Votum hätte bereits am 11. Dezember vergangenen Jahres über die Bühne gehen sollen. May sagte die Brexit-Abstimmung angesichts einer drohenden Niederlage kurzerhand ab. In der Folge musste sich die Premierministerin selbst einem Misstrauensvotum stellen, das sie mit knapper Mehrheit gewinnen und somit im Amt bleiben konnte.

Stimmt das Parlament bei der Brexit-Abstimmung für den Deal mit der EU, kommt es zu einem „weichen Brexit“ mit Übergangsphase. Erteilt das Unterhaus eine Absage, droht ein Chaos-Austritt. Das sind die möglichen Szenarien:

Szenario 1: Brexit-Abstimmung bringt eine „Yes“ für das Abkommen

Sagt das Parlament „Yes“ kommt es zum „weichen Brexit“ und das Brexit-Abkommen greift. Das sieht eine Übergangsphase bis Ende 2020 vor. Theresa May braucht 320 Stimmen, damit das Abkommen ratifiziert werden kann. 

In dieser Übergangsphase dürfen die Briten bereits Handelsabkommen schließen, die dann nach der Frist in Kraft treten. Großbritannien bleibt solange im EU-Binnemarkt und in der Zollunion. Die EU-Regeln gelten weiter, auch wenn die Briten in Brüssel nicht mehr mitbestimmen dürfen. Einschränkungen beim Reisen sowie Zollkontrollen soll es in der Übergangsphase ebenfalls nicht geben. 

Je nach Fortschritt der Verhandlungen gibt es die Option, die Übergangsphase einmalig zu verlängern – bis Ende 2022. 

Die Zeit nach der Brexit-Übergangsphase: Was steht im Vertrag?

Ende 2020, spätestens aber Ende 2022, endet die Schon- und Verhandlungszeit für Großbritannien. Dann tritt das Austrittsabkommen vollständig in Kraft. Angestrebt ist, dass sich Großbritannien dann in einer Freihandelsbeziehung mit der EU befindet, ohne jedoch Teil des europäischen Binnenmarktes zu sein. 

Briten, die auf dem europäischen Festland leben, dürfen bleiben, genauso im umgekehrten Fall. Bis zum Ende der Übergangszeit erfüllt Großbritannien weiter seine finanziellen Pflichten gegenüber der EU. 

Nordirland und der „Backstop“: Darum ist es ein heißes Thema beim Brexit

Größter und kniffeligster Streitpunkt im Abkommen ist die Nordirland-Frage, die nun auch am Ergebnis der Brexit-Abstimmung hängt. Seit dem Ende des Bürgerkrieges in Nordirland 1998 ist die nicht sichtbare grüne Grenze zwischen dem britischen Nordirland und der unabhängigen Republik Irland offen. Wirtschaftlich sind die beiden Länder eng verknüpft. 

Die Grenze zwischen Nordirland, das zu Großbritannien gehört, und Irland, das weiterhin EU-Mitglied bleibt, bleibt offen. Gelingt es Großbritannien und der EU aber nicht, ein gemeinsames Handelsabkommen zu schließen,  greift als Notfalllösung der sogenannte „Backstop“. Damit bliebe Großbritannien weiter in der europäischen Zollunion, Nordirland weiterhin Bestandteil des europäischen Binnenmarktes. Kontrollen an der irisch/nordirischen Grenze würden so  verhindert, die Gefahr eines erneuten Aufflammens des Nordirland-Konflikts minimiert.

Gegen den „Backstop“ gibt es allerdings Widerstand. Allen voran durch die nordirische Partei DUP, die die Andersbehandlung Nordirlands beim EU-Austritt ablehnt. Der Knackpunkt: Theresa May ist auf die Stimmen der DUP, mit der sie und ihre Konservativen eine Minderheitsregierung bilden, angewiesen. 

Auch im Fall Gibraltar, auf das auch Spanien Anspruch erhebt, gibt das Abkommen eine Lösung vor. Spanische Pendler können weiterhin problemlos in Gibraltar arbeiten. Bei Entscheidungen Gibraltar betreffend soll zukünftig Spaniens Einverständnis eingeholt werden. 

Szenario 2: Parlament lehnt EU-Deal bei Brexit-Abstimmung ab

Sollte es bei der Brexit-Abstimmung zum „No“ kommen, sind zwei Szenarien denkbar. Im Falle des „harten Brexit“ und des abrupten Bruchs mit der EU droht vor allem ein wirtschaftliches Chaos. Der Austritt aus dem EU-Binnenmarkt und der Zollunion könnte den Absturz des britischen Pfunds zur Folge haben, ebenso würden die Exporte einbrechen. 

Auf Briten, die dann als Nicht-EU-Bürger auf dem Festland leben und arbeiten, käme die Beantragung von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu.

Mit dem „harten Brexit“ würde die nordirische eine EU-Außengrenze, wodurch wieder Grenzkontrollen nötig würden. Manche befürchten das Wiederaufleben des alten Konflikts sowie wirtschaftliche Probleme.

„Harter Brexit“: Briten rüsten sich für den Ernstfall

Da die aktuellen Entwicklungen vor der Brexit-Abstimmung eher auf einen „harten Brexit“ hindeuten, proben einige schon den Ernstfall. In der Hafenstadt Dover führte die britische Regierung eine LKW-Übung durch, um Staus bei nötigen Grenzkontrollen zu verhindern.

Außerdem sollen 3500 Soldaten mobilisiert werden, um auf eventuelle Notfälle vorbereitet zu sein. Das hatte Großbritanniens Verteidigungsminister Gavin Williamson angekündigt. 

Szenario 3: Der Rücktritt vom Brexit

Wird das Abkommen abgelehnt, gibt es noch ein weiteres mögliches Szenario. Im Groben heißt das: Großbritannien kann den Brexit einseitig abblasen. Die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hatten Mitte Dezember 2018 geurteilt, dass die Briten ohne Zustimmung der anderen EU-Länder vom Brexit zurücktreten können. Bedingung ist ein dem vorausgehender „demokratischer Prozess“, etwa ein zweites Referendum. Außerdem muss der Rücktritt vom Austritt dem Rat der EU schriftlich mitgeteilt werden. 

Neben „weichem“ und „hartem Brexit“ besteht somit auch die theoretische Möglichkeit eines „No Brexit“.

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