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AfD verklagt den Verfassungsschutz – „öffentlich-diskreditierend“

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„Prüffall“ 

AfD verklagt den Verfassungsschutz - „öffentlich-diskreditierend“

Die AfD wurde vom Bundesamt für Verfassungsschutz zum „Prüffall“ erklärt. Die Partei wehrt sich nun und verklagt ihrerseits den Verfassungsschutz.

Update vom 6. Februar 2019: Offenbar setzt sich die AfD dagegen zur Wehr, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei als „Prüffall“ bezeichnet. Die Partei will dem Verfassungsschutz nun gerichtlich verbieten lassen, sie öffentlich als solchen zu benennen. Das bestätigte ein Sprecher der AfD am Mittwoch. Zuvor berichtet unter anderem die Süddeutsche Zeitung.

Demnach hat die AfD am 4. Februar eine 97 Seiten lange Klageschrift am Landgericht Köln eingereicht, in der eine einstweilige Anordnung gefordert wird. Die AfD fordert außerdem ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000 Euro vom Verfassungsschutz, für jede einzelne Wiederholung des Begriffs im Zusammenhang mit ihr.

Nach Sicht der AfD sei der Begriff eine „öffentlich-diskreditierende Mitteilung“, wird aus der Klage zitiert. Für diese öffentliche Bezeichnung gebe es aber keine juristische Grundlage. Schließlich ist ein „Prüffall“ für den Verfassungsschutz lediglich die Vorstufe einer möglichen Beobachtung. Eine offizielle Entscheidung sei damit noch nicht getroffen worden. 

Dass der Verfassungsschutz aber öffentlich die gesamte Partei als solchen „Prüffall“ bezeichnet habe, habe eine stigmatisierende Wirkung und dränge die AfD in eine „demokratiefeindliche Ecke, die ihren Grundsätzen widerspricht“. Dadurch werde die AfD in ihrer politischen Tätigkeit behindert: Sowohl in Punkto Wählerstimmen, Mitglieder-Werbung, wie Parteispenden würden ihr Nachteile entstehen, heißt es.

AfD als „Prüffall“: Bundesvorstand kündigt Eilantrag gegen Einstufung an

Update vom 26. Januar 2019: Die AfD will mit einem gerichtlichen Eilantrag gegen die Einstufung der Partei als „Prüffall“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vorgehen. Das habe der AfD-Bundesvorstand beschlossen, sagte der Landessprecher in Mecklenburg-Vorpommern und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD im Bundestag, Leif-Erik Holm am Samstag bei einem Landesparteitag in Lübtheen. Dazu gehöre ein Eilantrag bei Gericht. Auch eine Strafanzeige wolle die Partei stellen, weil Journalisten das als Verschlusssache eingestufte Gutachten erhalten hätten. Seine Partei habe keine Kenntnis vom Inhalt des Gutachtens und werde daher auf Akteneinsicht klagen.

Der Bundesvorstand habe am Freitagabend zudem beschlossen, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den neuen BfV-Chef, Thomas Haldenwang, einzureichen, sagte Holm. Die Einstufung seiner Partei als „Prüffall“ habe mit der neuen Leitung des Inlandsnachrichtendienstes zu tun, sagte Holm.

Die News vom 24. Januar 2019 

Update von 18.11 Uhr: Der rechtsnationale „Flügel“ der AfD und ihre Nachwuchsorganisation Junge Alternative (JA) werden in Bayern inzwischen vom Verfassungsschutz beobachtet. Beide würden nun als „Beobachtungsobjekte“ bearbeitet, teilte die Behörde am Mittwoch mit.

Grundlage für die neue Einstufung sind demnach Erkenntnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz. Dieses hatte die gesamte AfD vergangene Woche zum „Prüffall“ erklärt und den „Flügel“ und die Junge Alternative zum „Verdachtsfall“. Die Kategorie des „Verdachtsfalls“ gibt es allerdings in Bayern nicht, deshalb wurden beide nun zum „Beobachtungsobjekt“. Das bedeutet, dass das Landesamt ab sofort grundsätzlich auch nachrichtendienstliche Mittel anwenden, also beispielsweise V-Leute einsetzen kann.

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AfD als „Prüffall“: Bund und Länder beschließen gemeinsames Vorgehen

Update vom 23. Januar:

Die Leiter der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen im Umgang mit der AfD verständigt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) teilte am Mittwoch zudem mit, die Behördenleiter hätten das Ergebnis des „bisherigen Prüfprozesses“ zu der Partei besprochen.

Die Leiter der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen im Umgang mit der AfD verständigt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) teilte am Mittwoch zudem mit, die Behördenleiter hätten das Ergebnis des „bisherigen Prüfprozesses“ zu der Partei besprochen.

Nach Einstufung vom Verfassungsschutz: Wähler wenden sich laut Umfrage von AfD ab

22. Januar, 15.26 Uhr: Durch die verschärfte Aufmerksamkeit des Verfassungsschutzes für die AfD geraten Polizisten in den Reihen der Partei in den Fokus. Nach Ansicht von Grünen und der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sollten sich Polizeibeamte, die für die AfD kandidieren, von dem rechtsnationalen Flügel der Partei distanzieren müssen. Denn "Ausgrenzung und Hetze sind quasi die DNA dieser rechtsextremen Partei", sagte die Grünen-Innenexpertin Irene Mihalic.

"Ich finde es im Allgemeinen sehr schwierig, eine politische Kandidatur von Polizisten bei der AfD mit dem Mäßigungsgebot in Einklang zu bringen", sagte Mihalic der Nachrichtenagentur AFP. In jedem Fall sei eine deutliche Distanzierung vom "Flügel" oder der Jungen Alternative zwingend für Polizisten, die sich bei der AfD um ein politisches Amt bewerben. Mihalic äußerte zudem "große Sorge" über die "Gefahr der Bildung von rechten Netzwerken in den Reihen der Polizei".

Der AfD-Vizechef Georg Pazderski wies die Forderungen zurück. Ein Polizist brauche keine Belehrung, "was er politisch denken darf und was nicht", erklärte Pazderski. Die GdP stelle "die Glaubwürdigkeit und die Gesetzestreue jedes einzelnen Polizisten nun mit der Forderung nach individuellen Distanzierungen öffentlich in Frage".

22. Januar, 11.45 Uhr: Der Verfassungsschutz stufte die AfD bundesweit als „Prüffall“ ein, der Flügel um Björn Höcke wurde zudem als Verdachtsfall eingestuft. Offenbar hat die AfD diese Einschätzung nicht unbeschadet überstanden. Laut dem Insa-Meinungstrend, den die Bild-Zeitung in Auftrag gegeben hat, zeigt sich ein deutlicher Abwärtstrend bei der Beliebtheit der AfD: Laut dem Meinungstrend verliert die Partei eineinhalb Punkte und liegt jetzt bundesweit mit 13 Prozent auf Platz vier. 

Insa-Chef Hermann Binkert äußerte laut Bild-Zeitung die Vermutung, dass die Einstufung durch den Verfassungsschutz wohl der Grund für den gesunkenen Wert ist: „Die AfD fällt auf den schlechtesten Wert seit über einem Jahr. Dass sie vom Verfassungsschutz zum ‚Prüffall‘ erklärt wurde, schadet ihr.“ Damit liegt die AfD auf dem schlechtesten Wert seit über einem Jahr. Ihren bisherigen Höchststand hatte die Partei mit 18,5 Prozent Anfang Oktober letzten Jahres erreicht.

Unterdessen legte die Union im deutlich zu, sie ist mit einem Zuwachs von zwei Punkten und einem Wert von 31 Prozent der größte Gewinner des Insa-Meinungstrends. Die Grünen liegen auf Platz zwei, sie haben um 1,5 Punkte zugelegt und kletterten auf 19,5 Prozent. Die FDP kommt ebenso wie letzte Woche auf 9,5 Prozent. Die Linke verliert einen Punkt und liegt jetzt bei 9,5 Prozent, ebenso wie die SPD, die auf 13,5 Prozent kommt.

Verfassungsschutz stuft AfD als „Prüffall“ ein – Kritik an Jugendorganisation

Update vom 17. Januar, 8.08 Uhr: Nach der Einstufung der AfD als Prüffall des Verfassungsschutzes kommt aus dem gemäßigten Teil der Partei Kritik am rechten Flügel und der Jugendorganisation Junge Alternative (JA). „Ich hoffe nun sehr, dass im „Flügel“ und der JA ein Selbstreinigungsprozess in Gang kommt und es gelingt, alles nicht verfassungskonforme Gedankengut aus den Verlautbarungen zu entfernen“, sagte der Bundestagsabgeordnete Uwe Witt der Zeitung „Die Welt“ (Freitag). Witt ist einer der Sprecher der „Alternativen Mitte“, die sich als Strömung der Gemäßigten in der AfD versteht. Seiner Ansicht nach müssen der rechte Flügel und die Jugendorganisation JA sich „von bestimmten Leuten trennen“.

Nach Meinung von Jens Wilharm, niedersächsischer Sprecher der Alternativen Mitte, sind der „Flügel“ und die JA „zu einer existenzbedrohenden Gefahr für die Gesamtpartei geworden“. Er habe „wenig Hoffnung, dass die Spitzengremien unserer Partei willens oder in der Lage sind, sich vom „Flügel“ und der JA zu trennen“, zitiert ihn die „Welt“.

Der Verfassungsschutz hatte die AfD am Dienstag als Ganzes zum Prüffall erklärt und nimmt sie damit stärker unter die Lupe. Noch genauer hinschauen will der Inlandsgeheimdienst beim rechtsnationalen „Flügel“ und der Jungen Alternative: Diese wurden zum Verdachtsfall erklärt.

Der stellvertretende JA-Vorsitzende Nicolai Boudaghi sagte der „Welt“, er werde „mit einer hohen Zahl weiterer Mitglieder“ in den nächsten Tagen seinen Austritt aus der Jugendorganisation erklären. „Die Jugendorganisation ist brandgefährlich für die AfD.“ Es gebe „zu viele Personen in der JA, die die Grenze dessen überschreiten, was demokratisch ist“.

Verfassungsschutz stuft AfD als „Prüffall“ ein – so reagieren die anderen Parteien

Update vom 16. Januar 2019, 8.59 Uhr: Die Entscheidung des Bundes-Verfassungsschutzes, die AfD genauer unter die Lupe zu nehmen, findet bei allen anderen Parteien große Zustimmung. Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann nannte es „überfällig, dass der Verfassungsschutz das Zusammenwirken von AfD und Neonazis genau beobachtet“. Die AfD habe sich ohne Zweifel in den vergangenen Monaten weiter radikalisiert“, sagte der SPD-Politiker der „Welt“. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begrüßte die Entscheidung des Verfassungsschutzes als „plausibel und nachvollziehbar“. „Sie muss jetzt konsequent umgesetzt werden“, sagte der dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Mittwoch).

Verfassungsschutz stuft AfD als „Prüffall“ ein – Seehofer verteidigt Entscheidung mit markigen Worten

Update 17.49 Uhr: Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat die Einstufung der AfD als Prüffall für den Verfassungsschutz verteidigt. „Der Rechtsstaat muss das rechtlich Gebotene tun“, sagte er am Dienstag nach einer Sitzung der Unionsfraktion in Berlin. Die Befürchtung, die AfD könne sich dadurch als Opfer darstellen, spiele bei einem solchen Schritt keine Rolle. Dass die AfD nun als Prüffall gilt, nannte der Minister eine „angemessene Reaktion“. Er betonte, es handele sich nicht um eine politische Entscheidung.

Update 15.58 Uhr: Der AfD-Vorsitzende Alexander Gauland hat juristische Gegenwehr gegen die Einstufung als Prüffall durch den Verfassungsschutz angekündigt. Die AfD halte diese Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) für falsch, sagte Gauland am Dienstag in Berlin. "Wir werden gegen diese Entscheidung juristisch vorgehen." Die Partei habe dies bereits prüfen lassen.

Die Argumente des BfV für die Entscheidung seien "durchgehend nicht tragfähig", fügte der AfD-Vorsitzende hinzu. Der AfD-Fraktionsvorsitzende Gauland machte ein "gesellschaftliches Klima" und "politischen Druck" für die Entscheidung des Verfassungsschutzes verantwortlich.

FDP-Chef Christian Lindner hat die deutschen Parteien davor gewarnt, sich über die mögliche Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz zu freuen. „Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Parteien sich einer lästigen Konkurrenz über den Umweg über die Sicherheitsbehörden entledigen“, sagte Lindner am Dienstag in Berlin. 

Die politische Auseinandersetzung mit der AfD müsse inhaltlich stattfinden. So müsse etwa das Rentenkonzept der Partei kritisiert werden oder Bestrebungen, die Europäische Union zu verändern. Er vertraue aber der Einschätzung der Sicherheitsbehörden. „Ich bin gegen jeden Opfer- und Märtyrerkult bei der AfD“, sagte er zum Umgang der AfD mit der Debatte.

Verfassungsschutz stuft AfD bundesweit als „Prüffall“ ein – Flügel um Björn Höcke besonders im Visier

Berlin – Der Verfassungsschutz stuft die AfD als Prüffall ein. Wie die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag erfuhr, erklärt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zudem den rechtsnationalen „Flügel“ der Partei um den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke und die Partei-Nachwuchsorganisation Junge Alternative“ zum Verdachtsfall. Darüber hatte zuvor der Tagesspiegel berichtet.

Bei einem Prüffall ist eine Beobachtung mit V-Leuten oder anderen nachrichtendienstlichen Mitteln grundsätzlich nicht erlaubt. Wird eine Organisation dagegen zum Verdachtsfall erklärt, so ist dies – wenn auch nur sehr eingeschränkt – möglich. Beispielsweise ist dann eine Observation gestattet, ebenso das Einholen bestimmter Informationen von Behörden. Sogenannte V-Leute und die Überwachung von Telekommunikation kommen aber auch hier nicht zum Einsatz.

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dpa

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