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Wann eine Antwort per Post portofrei ist

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Wenn Anschreiben einen Antwort-Umschlag enthalten, fragen sich viele: Muss ich für die Rücksendung Porto zahlen oder nicht? Entscheidend ist, was drauf steht.

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Potsdam (dpa/tmn) – Ob für die Teilnahme an Gewinnspielen oder Schreiben zur Datenaktualisierung – Post von Unternehmen enthält häufig Antwortpostkarten oder -briefe. Interessant zu wissen: Die Antworten müssen nicht in jedem Fall frankiert werden, erklärt die Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam.

Steht auf der Postkarte beziehungsweise dem Umschlag: «Antwort» und «Bitte freimachen», müssen Verbraucher nur bezahlen, wenn sie das möchten. Allerdings sind die Vorgaben für eine kostenfreie Rücksendung streng: So müssen auf dem Umschlag über dem Adressfeld zwingend auch die Aufdrucke «Deutsche Post» inklusive Posthorn stehen.

Die Begriffe «Antwort» oder «Werbeantwort» dürfen ebenfalls nicht fehlen. Zusätzlich ist ein Vermerk wie «Bitte ausreichend freimachen» oder «Freimachen, falls Marke zur Hand» nötig. Sind die Voraussetzungen erfüllt, trägt der Empfänger der Antwort das Porto.

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