Politik

Wahl-O-Mat offline: Diese zwei guten Alternativen können Sie jetzt nutzen

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Millionen Wähler nutzten bisher den Wahl-O-Maten im Netz als Entscheidungshilfe. Doch ein Gericht sieht Kleinparteien dort benachteiligt. Was gibt es nun für Alternativen?

Der klassische Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung ist vorerst Geschichte. Jetzt müssen Alternativen her. Wir haben zwei Vorschläge. Testen Sie selbst, was besser zu Ihnen passt.

Wahl-O-Mat-Alternative Nummer 1:  „You vote EU“

„You vote EU“ hat fast ein wenig Tinder-Stil. „Finde dein Match“, heißt es dort. Und weiter: „Sieh mit welchen Politikern, nationalen Parteien und europäischen politischen Gruppen deine Ansichten, basierend auf den vergangenen Handlungen dieser Gruppen, übereinstimmen.“

Hier hat man Gelegenheit über 25 Entscheidungen, die die Mitglieder des Europäischen Parlaments tatsächlich getroffen haben, abzustimmen. Ziel? Die Antwort auf die Frage welche Politiker, nationale Parteien und europäische Parteigruppen am ehesten mit den eigenen Ansichten übereinstimmen (basierend auf dem tatsächlichen Abstimmungsverhalten).

Der Unterschied zum Wahl-O-Maten der Bundeszentrale für politische Bildung: Sie können mehr über das Thema der Abstimmung und die Argumente für und gegen den Vorschlag erfahren, bevor Sie Ihre Meinung festlegen. „Die Namen der Abstimmung wurden zum Zwecke der besseren Verständlichkeit verändert. Alle hier berücksichtigten Entscheidungen wurden in der aktuellen Legislaturperiode (2014-2019) getroffen“, schreibt der Anbieter auf seiner Website.

Vorteil: 25 Fragen, die ein bisschen anspruchsvoller sind als der Wahl-O-Mat, aber dafür mit ausführlichen Erklärungen.

Nachteil: Im Ergebnis findet man lediglich das eigene Ergebnis für 15 Parteien – was fehlt, sind auch hier die kleinsten Parteien. Volt, die gegen den Wahl-O-Mat der BpB Beschwerde eingelegt hatten, wird auch hier nicht aufgeführt. Alle Parteien, die zu wählen sind, finden Sie im Übrigen hier.

Wahl-O-Mat-Alternative Nummer 2:  „Wahl Swiper“

Spannend, handlich und übersichtlich ist auch der „Wahl Swiper“ gestaltet. Hier hat man sogar 35 Fragen zu beantworten. Auch hier werden Assoziationen an die beliebte Dating-App Tinder geweckt. Je nach Antwort „ja“, „nein“ oder „überspringen“ fliegen die virtuellen Frage-Kärtchen nach links oder rechts weg. Auch eine Doppel-Gewichtung ist möglich.

Der WahlSwiper ist ein Gemeinschaftsprojekt der politikwissenschaftlichen Forschung der Universitäten Freiburg und Salzburg, der University of East Anglia und das Sciences Po Aix en Provence in Marseille und der Digital-Agentur MOVACT. 

Die Klage führende Volt Partei hatte ihn als ein positives Beispiel angeführt, um ihre Argumentation zu untermauern, denn: Hier „ist die Vergleichbarkeit mit allen teilnehmenden Parteien jederzeit gegeben“, heißt es in einer Presseerklärung. Die Erklärungen sind ausführlich. Insgesamt ist auch dieser Wahlhelfer eine brauchbare Alternative.

Gericht stoppt Wahl-O-Mat: Angebot „völlig überraschend“ abgeschaltet

Erstmeldung vom 20. Mai, 20.00 Uhr: Köln – Der sogenannte Wahl-O-Mat darf vorerst nicht weiter betrieben werden. Das Verwaltungsgericht Köln verbot der Bundeszentrale für politische Bildung in Bonn am Montag, das Internetangebot, das eine Orientierungshilfe bei Wahlen geben soll, in seiner derzeitigen Form anzubieten. Es gab damit einem Antrag der Partei „Volt Deutschland“ statt. „Wir schalten umgehend ab“, versicherte ein Sprecher der Bundeszentrale. Am frühen Abend war die Seite nicht mehr zu erreichen.

Das Gericht begründete den Schritt damit, dass man auf der Seite seine politischen Auffassungen nur mit dem Programm von bis zu acht Parteien abgleichen könne. Das sei eine Benachteiligung kleinerer und unbekannterer Parteien. Der Anzeigemechanismus verletze das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf Chancengleichheit. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

Wahl-O-Mat zur Europawahl gestoppt: BpB „völlig überrascht“

Der Sprecher der Bundeszentrale bedauerte die Entscheidung gegenüber der Welt. Ein Sprecher erklärte, dass die Gerichtsentscheidung die Bundeszentrale „völlig überrascht“ habe, schließlich gebe es den Wahl-O-Mat in seiner derzeitigen Form seit 2002. Ob die bpb nun Beschwerde einlegen werde oder eine technische Lösung suche, sei noch nicht entschieden. Inwieweit das technisch möglich sei und welchen Aufwand es verursache, könne er nicht beurteilen, sagte der Sprecher.

Aus Sicht der bpb gelte die Entscheidung des Gerichts nur für den Wahl-O-Mat zur Europawahl. Deshalb werde auch nur dieser und nicht etwa der zur ebenfalls am Sonntag stattfindenden Bremen-Wahl aus dem Netz genommen.

Bisher hatte die Bundeszentrale argumentiert, eine Ausweitung des Programms auf deutlich mehr Parteien sei technisch nicht möglich. Dem war das Gericht aber ausdrücklich nicht gefolgt. Die Bundeszentrale habe eine technische Unmöglichkeit „nicht hinreichend glaubhaft gemacht“, hieß es in der Mitteilung über den Gerichtsbeschluss.

Wahl-O-Mat vor allem für junge Wähler eine Hilfe

Auf der Seite www.wahl-o-mat.de/europawahl2019 konnte man bisher seine Antworten auf 38 Thesen zu unterschiedlichen Themenfeldern der Europapolitik, die von den 41 zugelassenen Parteien und politischen Vereinigungen beantwortet wurden, mit den Positionen von bis zu acht Parteien abgleichen lassen. Ein Prozentwert zeigt den Grad der Übereinstimmung an.

Der Wahl-O-Mat versteht sich als Entscheidungshilfe vor allem für junge Wähler und soll zu einer höheren Wahlbeteiligung beitragen. Inzwischen sei die Nutzung zum „demokratischen Volkssport“ geworden, hatte der Präsident der Bundeszentrale, Thomas Krüger, kürzlich in Berlin gesagt. Nach Angaben der Zentrale wurde der Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl 2017 knapp 15,7 Millionen Mal gespielt. Den Wahl-O-Mat zur Europawahl 2019 hatten bis kurz vor seiner Abschaltung laut bpb über 6,4 Millionen Menschen genutzt.

Die AfD entscheidet sich bei ihrer Aussage zum Austritt Deutschlands aus der EU im Wahl-O-Mat zur Europawahl um. Nicht das erste Mal, dass nachträglich Antworten geändert werden.

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