Die AfD wurde vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zum „Prüffall“ erklärt. Dagegen will Alexander Gauland juristisch vorgehen.
Update 15.58 Uhr: Der AfD-Vorsitzende Alexander Gauland hat juristische Gegenwehr gegen die Einstufung als Prüffall durch den Verfassungsschutz angekündigt. Die AfD halte diese Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) für falsch, sagte Gauland am Dienstag in Berlin. "Wir werden gegen diese Entscheidung juristisch vorgehen." Die Partei habe dies bereits prüfen lassen.
Die Argumente des BfV für die Entscheidung seien "durchgehend nicht tragfähig", fügte der AfD-Vorsitzende hinzu. Der AfD-Fraktionsvorsitzende Gauland machte ein "gesellschaftliches Klima" und "politischen Druck" für die Entscheidung des Verfassungsschutzes verantwortlich.
FDP-Chef Christian Lindner hat die deutschen Parteien davor gewarnt, sich über die mögliche Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz zu freuen. „Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Parteien sich einer lästigen Konkurrenz über den Umweg über die Sicherheitsbehörden entledigen“, sagte Lindner am Dienstag in Berlin.
Die politische Auseinandersetzung mit der AfD müsse inhaltlich stattfinden. So müsse etwa das Rentenkonzept der Partei kritisiert werden oder Bestrebungen, die Europäische Union zu verändern. Er vertraue aber der Einschätzung der Sicherheitsbehörden. „Ich bin gegen jeden Opfer- und Märtyrerkult bei der AfD“, sagte er zum Umgang der AfD mit der Debatte.
Verfassungsschutz stuft AfD bundesweit als „Prüffall“ ein – Flügel um Björn Höcke besonders im Visier
Berlin – Der Verfassungsschutz stuft die AfD als Prüffall ein. Wie die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag erfuhr, erklärt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zudem den rechtsnationalen „Flügel“ der Partei um den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke und die Partei-Nachwuchsorganisation Junge Alternative“ zum Verdachtsfall. Darüber hatte zuvor der Tagesspiegel berichtet.
Bei einem Prüffall ist eine Beobachtung mit V-Leuten oder anderen nachrichtendienstlichen Mitteln grundsätzlich nicht erlaubt. Wird eine Organisation dagegen zum Verdachtsfall erklärt, so ist dies – wenn auch nur sehr eingeschränkt – möglich. Beispielsweise ist dann eine Observation gestattet, ebenso das Einholen bestimmter Informationen von Behörden. Sogenannte V-Leute und die Überwachung von Telekommunikation kommen aber auch hier nicht zum Einsatz.
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dpa
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