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Mordfall Susanna: Lebenslänglich für Ali B. – Mutter findet bewegende Worte nach dem Urteil

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Die 14-jährige Susanna aus Mainz wurde vergewaltigt und ermordet. Nun ist das Urteil gegen Ali B. gefallen, der für die Verbrechen angeklagt war.

  • Die 14-jährige Susanna aus Mainz wurde im Juni 2018 tot aufgefunden. Sie wurde zunächst vergewaltigt und dann gewaltsam umgebracht.  
  • Ali B. flüchtete wenige Tage nach dem Mord an dem Mädchen in den Nordirak.
  • Angeklagt wurde Flüchtling Ali B., die Staatsanwaltschaft forderte eine lebenslange Haftstrafe. 
  • Der Fall hatte eine bundesweite Debatte um die Flüchtlingspolitik ausgelöst.
  • Ali B. bestreitet noch immer, die Schülerin vergewaltigt zu haben. Der 22-Jährige hatte vor Gericht jedoch gestanden, Susanna getötet zu haben.
  • Nun ist das Urteil gefallen, das Gericht bestätigt die Schuld des 22-Jährigen. 

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Update um 22.10 Uhr: Am Grab ihrer ermordeten Tochter findet Susannas Mutter bewegende Worte zum Lebenslang-Urteil. Gegenüber der Bild-Zeitung sagt die 45-Jährige: „Es sind gemischte Gefühle. Einerseits empfinde ich Freude über das Urteil, andererseits ändert es nichts. Meine Tochter kommt nicht mehr zurück.“ Sie bedankt sich aber beim Richter, der auf die vielen bösen Gerüchte gegen sie einging: „Er hat das alles wieder geradegerückt und betont, dass ich als Mutter keine Schuld trage.“ Nun will sie ihre Kraft für ihre kleine Tochter sammeln, es müsse nun Ruhe einkehren. Sie wirkt erleichtert, dass sie den aufwühlenden Prozess überstanden hat: „Wir haben es geschafft.“  

Update vom 11. Juli 2019: Wie die Bild-Zeitung berichtet, hatte Susannas Mutter Diana Feldmann, die an fast allen Verhandlungstagen dabei war, Richter Bonk nach dem Urteil ausdrücklich gelobt: „Dass sie sich der Herausforderung dieses Prozesses gestellt haben, nötigt mir persönlich besonderen Respekt ab.“

Urteil am 10. Juli: Mordfall Susanna: Lebenslänglich für Ali B. – Er zeigt keinerlei Reue

13.37 Uhr: Der wegen des Mordes und der Vergewaltigung an der 14-jährigen Schülerin Susanna zu lebenslanger Haft verurteilte Ali B. ist nach Auffassung der Richter „hochgefährlich“. In ihrem Urteil am Mittwoch sprach sich die Kammer des Landgerichts Wiesbaden mit Vorbehalt für eine Sicherheitsverwahrung des 22 Jahre alten Irakers aus. Aufgrund der relativen Jugend von Ali B. und seines noch nicht sehr langen Aufenthalts in Deutschland gebe es gewisse Unsicherheiten, begründete das Gericht den Vorbehalt.

Wenn die Haftstrafe 15 Jahre oder länger verbüßt worden sei, werde ein Gutachter prüfen, ob noch eine Gefährlichkeit besteht, erläuterte Staatsanwältin Sabine Kolb-Schlotter nach dem Urteil den Vorbehalt der Sicherheitsverwahrung. Allerdings würde ein solcher Täter auch ohne diesen Vorbehalt „keinesfalls aus der Haft spazieren können“. Es werde immer eine Gefährdungsanalyse durchgeführt. Eine vorzeitige Freilassung von Ali B. nach 15 Jahren sei „aus Sicht der Kammer unangemessen“, so das Gericht bei der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Für den Mord an Susanna stellten die Richter das Mordmerkmal der Heimtücke fest, hinzu komme die beabsichtigte Verdeckung der Vergewaltigung als weiteres Mordmerkmal. Eine Gutachterin hatte in dem Prozess von einer schweren Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Zügen bei Ali B. gesprochen. Mit weiteren Taten wäre danach höchstwahrscheinlich zu rechnen, hieß es in der Begründung des Urteils. „Es reicht aus, dass jemand in den Fokus Ihrer eigenen Bedürfnisse gerät“, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Bonk.

Video: Lebenslange Haftstrafe für Ali B. wegen Mordes an Susanna

10.55 Uhr: Der wegen Mordes an der 14-jährigen Susanna aus Mainz zu lebenslanger Haft verurteilte Ali B. hat aus Sicht des Gerichts in seinem Prozess kein ernstzunehmendes Wort des Bedauerns geäußert. Er habe weder Reue noch Mitgefühl gezeigt, hieß es am Mittwoch in der Urteilsbegründung des Wiesbadener Landgerichts. „Eine Verantwortungsübernahme hätte das Geschehene nicht ungeschehen machen können“, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Bonk.

Sie hätte aber Susannas Mutter die Chance gegeben, einen Neuanfang in einem Leben ohne ihre Tochter zu erreichen. Dazu sei der Angeklagte jedoch nicht bereit, vielleicht auch nicht in der Lage gewesen.

Weder Susannas Mutter noch die Freundinnen des Mädchens müssten sich vorwerfen lassen, irgendetwas falsch gemacht zu haben. Am Ende des Prozesses stehe eines unumstößlich fest, sagt Bonk an Ali B. gewandt: „Allein Sie, niemand anderes, trägt die Schuld am Tod von Susanna“. Ausdrücklich würdigte er das Verhalten von Susannas Mutter und ihre Zeugenaussage, die ihm persönlich Respekt abnötige. Damit sei es ihr eindrücklich gelungen, Spekulationen über Susannas Lebenswandel und das Verhältnis zwischen Mutter und Tochter auszuräumen.

Update 9.36 Uhr: Wegen Mordes an der 14-jährigen Susanna aus Mainz hat das Landgericht Wiesbaden den Angeklagten Ali B. zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Richter stellten am Mittwoch in ihrem Urteil zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit für den irakischen Flüchtling so gut wie ausgeschlossen. Zudem entschied das Gericht, die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach dem Ende der Haftzeit vorzubehalten.

Das Landgericht sah es als erwiesen, dass der 22-Jährige Susanna vor mehr als einem Jahr in einem Waldgebiet in der Nähe des Wiesbadener Stadtteils Erbenheim vergewaltigt und ermordet hat.

Während sich ein Vater die Haare beim Friseur machen lässt, verstirbt seine Tochter im abgeschlossenen Auto. Der Vorfall ereignete sich bei knapp 30 Grad im Schatten.

Vergewaltigt und ermordet: Urteil im „Susanna“-Mordprozess gegen Ali B. erwartet

Wiesbaden/Mainz – Mehr als ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod der 14-jährigen Schülerin Susanna aus Mainz wird das Landgericht Wiesbaden diesen Mittwoch gegen 9.30 Uhr das Urteil in dem Mordprozess verkünden. Auf der Anklagebank sitzt seit Mitte März der irakische Flüchtling Ali B. Dem 22-Jährigen wird vorgeworfen, das Mädchen aus Mainz vergewaltigt und ermordet zu haben.

Wiesbaden/Mainz: Susanna wurde vergewaltigt und ermordet – war Ali B. der Täter?

Die Leiche der 14-Jährigen war im Juni 2018 in einem Erdloch in der Nähe von Bahngleisen und einem Waldgebiet bei Wiesbaden gefunden. Rund zwei Wochen wurde Susanna zu diesem Zeitpunkt bereits vermisst, Einsatzkräfte fanden das Versteck nach einem Zeugenhinweis. Der Fall hatte eine bundesweite Debatte um die Flüchtlingspolitik ausgelöst.

Der irakische Flüchtling bestreitet noch immer, die Schülerin vergewaltigt zu haben. Der 22-Jährige hatte vor Gericht jedoch gestanden, Susanna getötet zu haben.

Wiesbaden/Mainz: Susanna-Mord – Ali B. droht bei Schuldspruch lebenslange Haft

Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Haftstrafe für Ali B. Die Anklagevertretung beantragte zudem, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren wäre damit für den 22-Jährigen so gut wie ausgeschlossen. Die Verteidigung verzichtete in ihrem Plädoyer auf einen Antrag für ein konkretes Strafmaß.

Am Dienstag fiel das Urteil im Prozess der jahrelang verschwundenen Maria H. Ihr ehemaliger Begleiter Bernhard H. wurde nun zu einer Haftstrafe verurteilt. Im Fall der auf Kreta verschwundenen und tot aufgefundenen Dresdner Wissenschaftlerin kann die Polizei ein Verbrechen mittlerweile nicht mehr ausschließen.

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