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Küken-Schreddern: Spektakuläres Gerichtsurteil da

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Küken-Schreddern: Spektakuläres Gerichtsurteil da

Küken-Schreddern: Spektakuläres Gerichtsurteil da

Bis zur Einführung alternativer Verfahren

Küken-Schreddern: Spektakuläres Gerichtsurteil da

Das Bundesverwaltungsgericht hat am Donnerstag das mit Spannung erwartete Urteil zum massenhaften Töten von männlichen Küken in der deutschen Geflügelwirtschaft gesprochen. 

Leipzig – Das Bundesverwaltungsgericht hat das massenhafte Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht vorerst noch als rechtmäßig bestätigt. Bis zur Einführung von alternativen Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Hühnerei dürften Brutbetriebe männliche Küken weiter töten, urteilte das Gericht in Leipzig am Donnerstag. (BVerwG 3 C 28.16 und 3 C 29.16)

Die wirtschaftlichen Interessen der Brütereien seien zwar allein kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes. Bis Alternativen zur Verfügung stünden, sei die Fortsetzung der Praxis aber noch rechtmäßig.

Küken-Schreddern bleibt nach Gerichtsurteil weiter erlaubt – vorerst 

Die Richter hatten abzuwägen, ob Brutbetrieben die Aufzucht der Tiere wirtschaftlich zuzumuten oder ob das Töten der Küken ethisch vertretbar ist. Männliche Küken sind für die Fleisch- und Eierproduktion ungeeignet. In der EU wird es deshalb geduldet, dass männliche Küken in der Legehennenzucht innerhalb von 72 Stunden nach ihrem Schlüpfen geschreddert oder vergast werden.

In Deutschland werden jedes Jahr rund 45 Millionen männliche Küken aus Legehennenrassen getötet – meist vergast oder geschreddert – und als Futter an Zoos abgegeben*, weil ihre Aufzucht unwirtschaftlich ist. (Az. BVerwG 3 C 28.16)

Aber: Wirtschaftliche Interessen seien für sich genommen kein "vernünftiger Grund" für das Töten der männlichen Küken, so das Bundesverwaltungsgericht.

Klöckner gegen Küken-Schreddern

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hatte sich vor dem mit Spannung erwarteten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen das massenhafte Töten von männlichen Küken ausgesprochen. "Das Kükentöten ist ethisch nicht vertretbar und muss so schnell wie möglich beendet werden", sagte Klöckner der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vom Donnerstag. "Tiere nach Geburt sofort wieder zu töten, weil sie ein bestimmtes Geschlecht haben, das darf nicht sein."

Ihr Ministerium fördere mit mehr als acht Millionen Euro verschiedene Verfahren und Initiativen, die das Kükentöten zukünftig überflüssig machen sollen, sagte Klöckner. Der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Oliver Krischer, sagte der "Rheinischen Post", dass es schon eine serienreife Technik zur Geschlechtsbestimmung im Ei gebe, die das Schlüpfen und damit auch das Töten männlicher Küken verhindern könne. Die Kosten lägen bei weniger als zwei Cent pro Ei.

Video: Dank Technik zur Geschlechtsbestimmung – Eier ohne Kükenschreddern mit „Respeggt“-Stempel im Supermarkt

Küken-Töten: Brütereien klagten erfolgreich

Auslöser für das Verfahren ist ein Erlass aus dem Jahr 2013 des damals von den Grünen geführten Landwirtschaftsministeriums in Nordrhein-Westfalen, mit dem das Kükentöten untersagt werden sollte. Dagegen klagten Brütereien erfolgreich. Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen entschied, dass das Töten der Küken mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sei. Das Bundesverwaltungsgericht muss nun abschließend entscheiden.

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