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Auch Hunde brauchen ein Ticket

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Nicht nur in der Sommerferien-Reisezeit ist das ein Thema: Dürfen Hunde, Katzen und andere Haustiere in Bus und Bahn mitfahren? Und wenn ja, welche Tickets müssen für sie gezogen werden? Oder fahren sie umsonst mit?

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SÜDHESSEN – Nicht nur in der Sommerferien-Reisezeit ist das ein Thema: Dürfen Hunde, Katzen und andere Haustiere in Bus und Bahn mitfahren? Und wenn ja, welche Tickets müssen für sie gezogen werden? Oder fahren sie umsonst mit?

Bahn: Bei kleinen Haustieren bis zu einer Größe einer Hauskatze ist die Mitfahrt kein Problem – und das gratis. Voraussetzung: Sie sind ungefährlich und während der Fahrt in einem geschlossenen Behältnis (wie einer Tierbox) untergebracht. Diese Box muss unter dem Sitz verschwinden oder in der Kofferablage über den Köpfen.

Für größere Hunde, die nicht in diese Transportboxen passen, ist der halbe Fahrpreis zu bezahlen. Das gilt im Fernverkehr sowohl für den teuren Flexpreis als auch für den günstigen Sparpreis. Bei den Länder-Tickets und den „Quer-durchs-Land-Tickets“ (dem Nachfolger der inzwischen ausgelaufenen „Schönes-Wochenende-Tickets“) zahlt Bello voll. Für ihn darf ein Sitzplatz nicht reserviert werden. Streng genommen muss ein Hund eines solchen Formates einen Maulkorb tragen und angeleint sein. Die Praxis sieht meist etwas lockerer aus. Auch Blindenführ- und Begleithunde benötigen keinen Maulkorb. Und: Für Sie ist die Reise kostenlos – wie ja auch für Personen, die behinderte Menschen auf einer Zugreise begleiten.

REISEN MIT HUND

Hunde sollten frühzeitig an den Nahverkehr gewöhnt werden und das Ein- und Aussteigen üben. Vor einer längeren Fahrt sollte man mit dem Tier spazieren gehen, außerdem sollten Hunde einige Zeit vor Reisebeginn kein Futter mehr bekommen haben, um Übelkeit zu vermeiden. Die Stiftung Warentest rät dazu, Leckerlis einzupacken, die auch als Ablenkung dienen können. Wenn ein zweiter Hund das Abteil betritt, kann es helfen, den Hund zwischen die Beine zu nehmen, damit er sich sicherer fühlt. Tüten und Papiertücher sollten für den Notfall bereitliegen. (red)

Die Regelungen in S- und U-Bahnen sind sehr unterschiedlich. Oft gilt, dass pro Ticket ein Hund kostenlos „dabei“ sein darf. Und das abhängig davon, ob es sich um einen Einzelfahrschein oder um ein Gruppenticket handelt. Ab Hund Nummer 2 ist dann meist zu bezahlen. Die konkreten Regeln der einzelnen Verkehrsbetriebe in den verschiedenen Bundesländern sind auf deren Internetseiten jeweils veröffentlicht.

Bus: Je nach Stadt gelten unterschiedliche Regeln. Kleinere Tiere müssen in ein geschlossenes Behältnis. Für Hunde herrscht in den meisten Bussen Leinenzwang, oft ist auch ein Maulkorb vorgeschrieben. Für gefährliche Hunde gilt das fast überall. Auch hier ist es ratsam, vor der Fahrt die Homepage des jeweiligen Verkehrsbetriebes zum Thema „Mitnahme von Tieren“ zu durchforsten.

In Fernbussen ist die Beförderung oder der Transport von Tieren meist ausgeschlossen, weil Hund und Katze die anderen Fahrgäste stören oder diese allergisch auf die Tierhaare reagieren könnten. Eine Ausnahme bilden Begleit- und Blindenhunde, die allerdings rechtzeitig angemeldet werden müssen.

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