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AfD-Wahlkampfhilfe: Ermittlungsverfahren eingeleitet

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Essen (dpa) – Im Zusammenhang mit der Plakat-Wahlkampfhilfe der Schweizer Goal AG für das AfD-Bundesvorstandsmitglied Guido Reil hat die Staatsanwaltschaft Essen ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt eingeleitet.

Ermittelt werde wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz und wegen Untreue. Eine Behördensprecherin bestätigte einen entsprechenden Bericht des "Spiegel".

"Das Ermittlungsverfahren richtet sich gegen noch nicht namentlich bekannte Funktionsträger der Partei, die an der Rechenschaftslegung der Partei für 2017 beteiligt waren", sagte Oberstaatsanwältin Anette Milk der Deutschen Presse-Agentur. Es richte sich nicht gegen den Essener AfD-Politiker Reil – den Nutznießer der Plakataktion -, "weil er zum fraglichen Zeitpunkt weder mit dem Finanzwesen noch mit der Buchführung befasst war". Es müsse jemand sein, der den Rechenschaftsbericht einreiche, oder jemand, "der in der Infokette unlauteren Einfluss" nehme. "Wir fokussieren uns darauf: Wer hat diesen Rechenschaftsbericht so abgefasst, wie der dem Deutschen Bundestag vorgelegt worden ist." Das Verfahren laufe in der Abteilung für politisch motivierte Straftaten.

Die Schweizer Goal AG hatte 2017 Plakate und andere Werbemittel für Reils Landtagswahlkampf in Nordrhein-Westfalen hergestellt. Die AfD hält das nicht für eine illegale Parteispende und will notfalls gerichtlich gegen mögliche Strafzahlungen angehen. Die Bundestagsverwaltung geht von Zuwendungen in Höhe von 44 500 Euro aus, verwies vergangene Woche aber darauf, dass die Verfahren noch nicht abgeschlossen seien. Auch sei noch nicht über die Höhe eines eventuellen finanziellen Anspruchs gegen die AfD nach dem Parteiengesetz entschieden worden.

Auf diese möglichen Strafzahlungen beziehen sich nun die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen Untreue. Wer als Funktionsträger solche Strafzahlungen verursacht habe, habe quasi für die Partei eine Untreue begangen, sagte Milk.

Insgesamt drohen der AfD in der Parteispenden-Affäre nach einer jüngsten Aussage ihres Vorsitzenden Jörg Meuthen Strafzahlungen in Höhe von rund 400.000 Euro.

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