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AfD-Finanzaffäre: Strohmann soll 1000 Euro für gefälschte Spendenquittung erhalten haben

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In der Affäre um dubiose Wahlkampfhilfen aus der Schweiz gerät AfD-Chef Jörg Meuthen  zunehmend unter Druck. Eine eingereichte Liste von Spendern soll falsch sein, berichtet der „Spiegel“.

Berlin – Eine beim Bundestag eingereichte Liste mit den Namen von zehn angeblichen Finanziers, die Meuthen 2016 mit einer Werbekampagne im Wert von rund 90.000 Euro unterstützt haben sollen, ist offenbar falsch, berichtet das Nachrichtenmagazin in seiner neuen Ausgabe.

Gemeinsame Recherchen des "Spiegel" und des ARD-Magazins "Report Mainz" ergaben demnach, dass mehrere der vermeintlichen Finanziers lediglich als Strohleute fungiert hätten. Einer von ihnen habe eingeräumt, seinen Namen für eine gefälschte Spendenbescheinigung hergegeben zu haben. Darin habe er wahrheitswidrig behauptet, Meuthens Kampagne mit einer hohen vierstelligen Summe unterstützt zu haben. Im Gegenzug habe er 1000 Euro in bar erhalten.

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Dies habe der Mann auch bei einer Vernehmung durch das baden-württembergische Landeskriminalamt ausgesagt, berichtete der "Spiegel". Das Geschäft sei auf Vermittlung eines Bekannten zustande gekommen. Wer hinter dem Manöver steckt, ist dem Bericht zufolge unklar. Organisiert wurde die Wahlkampfwerbung seinerzeit von der Schweizer PR-Firma Goal AG.

Meuthen: Echtheit kürzlich noch einmal bestätigt

Auf Anfrage teilte Meuthen dem "Spiegel" mit, Goal-AG-Chef Alexander Segert habe der AfD die Liste mit den zehn Geldgebern übermittelt und deren Echtheit kürzlich noch einmal bestätigt. Auf die übermittelte Liste "durften und dürfen wir uns verlassen", zitierte das Magazin den AfD-Parteivorsitzenden und Spitzenkandidaten für die Europawahl.

Im Zusammenhang mit der Wahlkampfunterstützung aus der Schweiz prüft die Staatsanwaltschaft Stuttgart inzwischen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, wie ein Behördensprecher dem "Spiegel" und "Report Mainz" sagte. Die Bundestagsverwaltung hatte der AfD Strafzahlungen angekündigt, die sich zusammen mit einem anderen Fall auf mehr als 400.000 Euro summieren.

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